Ferientermine/ freier Tag
Herbstferien: 19.10.20-30.10.20
Buß-und Bettag : 18.11.20
Weihnachtsferien: 23.12.20-01.01.21
Winterferien:
Karfreitag:
Osterferien:
Christi Himmelfahrt: 13.05.21/14.05.21
Pfingsten:
Sommerferien: 26.07.21-03.09.21
Schulfreier Tage:
Ausgabe der Halbjahresinformationen/Schulberichte und Zeugnisse
10.02.21 Ausgabe der Bildungsempfehlung in Klasse 4
23.07.21
Kompetenztests
Der Kompetenztest wird in der Klassenstufe 3 am 26. April 2021 (Teil 1) und 27. April 2021 (Teil 2) im Fach Deutsch geschrieben. abgesagt
Unsere Elternsprechtage finden am 03.12.20 und am 03.06.21 ab 16.00 Uhr statt.
Schulanmeldung Schuljahr 2021/2022
Liebe Eltern,
Sie möchten Ihr Kind für das Schuljahr 2021/2022 an unserer Grundschule anmelden? Dann kommen Sie am 09.09.2020 von 14:00-18:00 Uhr oder am 15.09.2020 von 14:00- 18:00 Uhr in das Zimmer 8 der Grundschule Euba.
Wichtig! Sie benötigen dazu das Anmeldeformular der Stadt Chemnitz, sowie weitere persönliche Dokumente.
Milchangebot/Essenversorgung
- Milchangebot
- Bestellung erfolgt über den Essenanbieter über das Internet
- Essenangebot von der Firma „Menü Seidel Rieger GbR“ mit täglich wechselnden Menüs
- Bestellung und Abrechnung direkt über die Firma
Entschuldigungen/Beurlaubungen
- Entschuldigungen bei Krankheiten bis 8.00 Uhr melden unter 03726/ 2923
- auch beim Essenanbieter abmelden
- schriftliche Entschuldigungen, ggf. ärztliches Attest nachträglich in der Schule abgeben
- Beurlaubungen aus triftigen Gründen (laut Schulgesetz, bis zu 3 Tagen ) stellen Sie bitte einen formlosen Antrag beim Klassenleiter ihres Kindes. Eine Freistellung bis zu 5 Tagen muss beim Schulleiter beantragt werden. Darüber hinaus gehende Anträge müssen an die Sächsische Bildungsagentur Regionalstelle Chemnitz gestellt werden.
Versicherung
- auf dem direkten Schulweg und während der Unterrichtszeit ist jedes Kind versichert
- bei Unfällen/ Verletzungen unverzüglich die Schule informieren (wegen Unfallmeldung)
Infektionsschutz/ Läuse
- bei ansteckenden Krankheiten/Läuse… Kind unbedingt zu Hause lassen, Schule informieren
- erst nach abgeschlossener Behandlung und Unbedenklichkeitserklärung des Arztes, das Kind wieder zur Schule schicken, die Unbedenklichkeitserklärung in der Schule abgeben