Ferientermine/ freie Tage
Herbstferien: 02.10.2023 – 14.10.2023
Buß-und Bettag : 22.11.2023
Weihnachtsferien: 23.12.2023 – 02.01.2024
Winterferien: 12.02.2024 – 23.02.2023
Karfreitag: 29.03.2024
Osterferien: 28.03.2024 – 05.04.2024
Christi Himmelfahrt: 09.05.2024
Pfingsten: 18.05.2024 – 21.05.2024
Sommerferien: 20.06.2024 – 02.08.2024
Schulfreie Tage: 22.12.2023 und der 22.05.2024
Ausgabe der Halbjahresinformationen/Schulberichte und Zeugnisse
09.02.2024 Ausgabe der Bildungsempfehlung in Klasse 4
19.06.2024 Ausgabe der Jahreszeugnisse
Kompetenztests
Klasse 3
Deutsch Mathematik
24.04.2024 Teil 1 03.05.2024
25.04.2024 Teil 2
Milchangebot/Essenversorgung
- Milchangebot
- Bestellung erfolgt über den Essenanbieter über das Internet
- Essenangebot von der Firma „Menü Seidel Rieger GbR“ mit täglich wechselnden Menüs
- Bestellung und Abrechnung direkt über die Firma
Entschuldigungen/Beurlaubungen
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Ist Ihr Kind wegen Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen.
- Entschuldigungen bis 8.00 Uhr, melden unter 03726/ 2923
- sind wir telefonisch nicht erreichbar, ist unser Anrufbeantworter geschaltet
- auch beim Essenanbieter abmelden
- Vorlage ärztlicher Atteste: Laut Schulbesuchsordnung §2 Absatz 3 Satz 1
Bei einer Krankheitsdauer von mehr als fünf Tagen, kann der Klassenlehrer die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen. Ein ärztliches Attest ist nicht zwingend vorgesehen, nur wenn begründete Zweifel bestehen. Eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern ist ausreichend.
- Beurlaubungen aus triftigen Gründen (laut Schulgesetz, bis zu 3 Tagen ) stellen Sie bitte einen formlosen Antrag beim Klassenleiter ihres Kindes. Eine Freistellung bis zu 5 Tagen muss beim Schulleiter beantragt werden. Darüber hinaus gehende Anträge müssen an die Sächsische Bildungsagentur Regionalstelle Chemnitz gestellt werden.
Versicherung
- auf dem direkten Schulweg und während der Unterrichtszeit ist jedes Kind versichert
- bei Unfällen/ Verletzungen unverzüglich die Schule informieren (wegen Unfallmeldung)
Infektionsschutz/ Läuse
- bei ansteckenden Krankheiten/Läuse… Kind unbedingt zu Hause lassen, Schule informieren
- erst nach abgeschlossener Behandlung und Unbedenklichkeitserklärung des Arztes, das Kind wieder zur Schule schicken, die Unbedenklichkeitserklärung in der Schule abgeben